Betriebliche Altersvorsorge (bAV) für Gesellschafter-Geschäftsführer
Geschäftsführer-Versorgung

Auch für Gesellschafter und Geschäftsführer bietet die betriebliche Altersvorsorge (bAV) attraktive Optionen – sei es als Betriebsausgabe oder im Rahmen der Entgeltumwandlung.
Wir präsentieren Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten und erläutern die steuerlichen und bilanziellen Vor- und Nachteile. Nutzen Sie unsere Erfahrung in der bAV-Beratung, um die für Sie optimale Lösung zu finden und nachhaltig davon zu profitieren.

GGF Versorgung

Merkmale einer guten Geschäftsführer-Versorgung:

  • Einfach und unkompliziert
  • Attraktive Steuervorteile
  • Keine Bilanzberührung
  • Insolvenzsichere Versorgung
  • Niedrige Kosten
  • Hohe garantierte Leistungen
  • Überdurchschnittliche Rendite
  • Wahlfreiheit zwischen Rente und Kapitalauszahlung
  • Steuerersparnis durch Fünftelungsregelung bei Kapitalabfindung
  • Ausgezeichnete Produktqualität durch Testsieger
  • Umfassende Absicherung für Hinterbliebene (Lebenspartner, Ehepartner, Kinder)
Warum ist eine Geschäftsführer-Versorgung über den Betrieb sinnvoll und besonders lukrativ für angestellte Gesellschafter-Geschäftsführer?

Sie sparen für später nicht mehr aus dem -teuren- versteuerten Nettoeinkommen sondern entweder aus dem Brutto als Entgeltumwandlung oder als vollständige Betriebsausgabe.

Alle Kapitalerträge verzinsen sich steuerfrei ohne Abzug von Abgeltungssteuer und erhöhen damit massiv den Zinseszinseffekt.

Von 1.000 Euro Brutto bleiben Ihnen netto beispielsweise nur 521 Euro, die Sie in einen Investmentfonds investieren können.
Auf die erzielten Erträge wird dann jährlich die Abgeltungssteuer von 25 Prozent (plus ggf. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) fällig, was den Zinseszinseffekt erheblich schmälert.

Sie zahlen also doppelt Steuern und mindern dadurch Ihre Nettorendite –
unserer Meinung nach einmal zu viel!
Mit einer Geschäftsführer-Versorgung zahlen Sie hingegen nur einmal Steuern und profitieren dadurch deutlich mehr.

Für die Geschäftsführerversorgung bieten sich 2 Alternativen an
Die Entgeltumwandlung oder die firmenfinanzierte bAV
Variante Entgeltumwandlung:

- Der Beitrag zu Ihrem Altersvorsorgevertrag wird direkt von Ihrem Bruttoeinkommen abgezogen, was Ihre Lohnsteuer, den Solidaritätszuschlag und ggf. die Kirchensteuer sofort reduziert.
- Beispiel: Eine Einzahlung von 1.000 Euro in die GGF-Versorgung führt, abhängig vom Steuersatz, zu einem Nettoaufwand von etwa der Hälfte.
- Entgeltumwandlung: 1.000 Euro
- Steuerlicher Vorteil: 479 Euro (bei 42% Steuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer)
- Nettoaufwand: 521 Euro

Variante Betriebsausgabe:

- Der Beitrag wird als Betriebsausgabe verbucht und mindert den Betriebsgewinn entsprechend.
- Beispiel: Eine Zahlung von 1.000 Euro für die GGF-Versorgung führt, abhängig vom Gewerbesteuerhebesatz, zu einem Aufwand von etwa 70%.
- Firmenfinanzierte Geschäftsführerversorgung: 1.000 Euro
- Steuerlicher Vorteil: 323 Euro (bei einem angenommenen Unternehmenssteuersatz von 32,28%)
- Effektiver Aufwand nach Steuern: 677 Euro